Wahlberechtigung
Hinweis: Die Frist für Veränderungen der Zuordnung der Unternehmen zu einer Wahlgruppe und einem Wahlbezirk ist am 09.09.2024 abgelaufen. Eine Abfrage zu Informationszwecken bleibt weiterhin möglich.
Stellen Sie hier fest, ob Ihr Unternehmen in die richtige Wahlgruppe/Wählerliste eingetragen wurde
An der IHK-Wahl können nur die Unternehmen teilnehmen, die bei der IHK als wahlberechtigt registriert sind. Auch können nur Vertreter wahlberechtigter Unternehmen für die Vollversammlung kandidieren. Daher sollten sich interessierte Gewerbetreibende rechtzeitig davon überzeugen, dass ihr Unternehmen bei der IHK eingetragen ist und auch der richtigen Wahlgruppe zugeteilt wurde.
Wer feststellt, dass sein Unternehmen nicht oder nicht richtig in der Wählerliste eingetragen ist, kann eine Berichtigung beantragen. Das ist beispielsweise wichtig, wenn sich im Laufe der Zeit die Branche eines Unternehmens oder der gewerbliche Schwerpunkt geändert hat. Vertreter von GmbH & Co. KGs sollten prüfen, ob die Verwaltungs-GmbH wird in der Wahlgruppe einsortiert ist, in der sich die Kommanditgesellschaft befindet.
Mit einigen wenigen Klicks können Sie sich hier von Ihrer Wahlberechtigung überzeugen.
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Ansprechpartner
stellvertretender Wahlbeauftragter
T 0202 2490 200
F 0202 2490 299
t.grigutsch@bergische.ihk.de