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Antragsformulare und Muster
Hier finden Sie alle wichtigen Antragsformulare und Muster.
Wer zur Vollversammlung kandidiert und in seiner Branche für sich Wahlwerbung betreiben möchte, kann bei der IHK die Wählerliste der eigenen Wahlgruppe bestellen. Das Bestellformular finden Sie hier.
Üblicherweise wird das Wahlrecht durch den Inhaber, persönlich haftenden Gesellschafter, Prokurist oder gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens ausgeübt. Bei Filialen mit Hauptsitz außerhalb des IHK-Bezirks kann das Wahlrecht auch von einem beauftragten Angestellten ausgeübt werden.
So sieht ein Stimmzettel aus. Beachten Sie bitte die Hinweise beim Ausfüllen des Stimmzettels.
Unternehmen, die erst nach dem 16.10.2020 gegründet worden sind und die IHK-Mitgliedschaft erlangt haben, können auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden und an der Wahl teilnehmen. Das Formular zur Aufnahme in die Wählerliste finden Sie hier.