FAQ – Wahlfahrplan
Mai 2024
Der Wahlausschuss legt den Wahlablaufplan verbindlich fest.
07.06.2024
In der IHK-Zeitschrift „Bergische Wirtschaft“ erscheint die 1. Wahlbekanntmachung, in der auf das Wahlverfahren und die wichtigsten Termine hingewiesen wird.
19.08. bis 09.09.2024
Die Wählerlisten werden zwei Wochen lang ausgelegt. Die Wählerlisten enthalten die Namen und Wahlgruppen der IHK-Mitglieder. Während dieser Auslegungszeit haben die IHK-Mitglieder die Möglichkeit zu überprüfen, ob sie in der Liste eingetragen und der richtigen Wahlgruppe zugeordnet sind. Grundsätzlich kann an der Wahl teilnehmen, wer in der Liste eingetragen ist. Unternehmen, die allerdings erst nach der Einspruchsfrist Mitglied der IHK geworden sind, also etwa durch Gewerbeanmeldung oder Handelsregistereintragung, können auf Antrag an der Wahl teilnehmen.
bis 16.09.2024
Bis eine Woche nach Auslegung der Wählerlisten können Einsprüche erhoben und Zuordnungswünsche geäußert werden.
bis 30.09.2024
Wahlvorschläge können bis Montag, 30.09.2024, bei der Kammer eingereicht
werden. Informationen über den Inhalt von Wahlvorschlägen und Formulare sind bei
der IHK zu erhalten und auf der IHK-Internetseite abzurufen.
werden. Informationen über den Inhalt von Wahlvorschlägen und Formulare sind bei
der IHK zu erhalten und auf der IHK-Internetseite abzurufen.
09.10.2024
Der Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge und fordert die Verantwortlichen ggfs. auf, Mängel zu beseitigen. Wenn in einer Wahlgruppe kein oder zu wenig Wahlvorschläge eingegangen sind, wird eine Nachfrist gesetzt.
09.01.2025
Im IHK-Magazin werden die Kandidaten bekannt gemacht.
Tipp: Wer als Bewerber für seine Wahlwerbung die Namen und Anschriften der Zugehörigen seiner Wahlgruppe benötigt, kann eine Wählerliste bei der IHK anfordern.
Tipp: Wer als Bewerber für seine Wahlwerbung die Namen und Anschriften der Zugehörigen seiner Wahlgruppe benötigt, kann eine Wählerliste bei der IHK anfordern.
17.01.2025
Am 17. Januar 2025 werden die Wahlunterlagen an die IHK-Zugehörigen versandt. Dabei handelt es sich einerseits um die Unterlagen für die Briefwahl (Stimmzettel, Wahlschein) und andererseits um die Zugangsdaten für die Onlinewahl. Erstmals hat der Wähler die Möglichkeit, zwischen der Stimmabgabe per Brief und der Online-Stimmabgabe zu wählen.
18.01. bis 14.02.2025
Innerhalb dieser Zeit (Wahlfrist) können die IHK-Zugehörigen das Wahlrecht ausüben. Der Zugang zum Online-Wahlportal ist ab 18.01.25, 0:00 Uhr, bis 14.02.25, 24.00 Uhr, offen.
Achtung: Ein Stimmzettel ist nur gültig, wenn er innerhalb der Wahlfrist bei der Kammer eingegangen ist.
Achtung: Ein Stimmzettel ist nur gültig, wenn er innerhalb der Wahlfrist bei der Kammer eingegangen ist.
19.02.2025
Der Wahlausschuss prüft die Gültigkeit der eingegangenen Stimmzettel und stellt das Wahlergebnis fest.
06.03.2025
Das Wahlergebnis wird in der März-Ausgabe der IHK-Zeitschrift „Bergische Wirtschaft“ öffentlich bekannt gemacht.
bis 07.04.2025
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses in der IHK-Zeitschrift können schriftlich Einsprüche gegen die Feststellung des Ergebnisses erhoben werden. Diese Einsprüche müssen auf Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften gestützt werden.
01.05.2025
Die neue Amtszeit der Vollversammlung beginnt. Bis zum 30. Juni 2025 wird das neue „Parlament der Wirtschaft“ zur konstituierenden Sitzung zusammentreten.
Ansprechpartner
Dipl.- Volksw. Thomas Grigutsch
stellvertretender Wahlbeauftragter
T 0202 2490 200
F 0202 2490 299
t.grigutsch@bergische.ihk.de
stellvertretender Wahlbeauftragter
T 0202 2490 200
F 0202 2490 299
t.grigutsch@bergische.ihk.de