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Antragsformulare und Muster
Hier finden Sie alle wichtigen Antragsformulare und Muster.
Wer zur Vollversammlung kandidiert und in seiner Branche für sich Wahlwerbung betreiben möchte, kann bei der IHK die Wählerliste der eigenen Wahlgruppe bestellen. Das Bestellformular finden Sie hier.
Wählen kann ein Unternehmen nur dann, wenn es im Wählerverzeichnis registriert ist. Wer feststellt, dass sein Unternehmen nicht verzeichnet ist, kann mit dem Formular die Aufnahme beantragen.
Jeder Wahlberechtigte kann in der Wahlgruppe kandidieren und seine Stimme abgeben, in der er registriert ist. Die Wahlgruppe richtet sich nach dem Schwerpunkt seiner gewerblichen Tätigkeit. Wer feststellt, dass er nicht in der richtigen Wahlgruppe verzeichnet ist, z. B. weil sich die Tätigkeit geändert hat, kann mit dem Formular eine Umschlüsselung in eine andere Wahlgruppe beantragen.
Hier finden Sie das Formular der Wahlbewerbung für einen Einzelkandidaten als interaktives PDF-Dokument.
Hier finden Sie das Formular einer Wahlbewerbung, auf der sich mehrere Kandidaten gemeinsam bewerben können.
Üblicherweise wird das Wahlrecht durch den Inhaber, persönlich haftenden Gesellschafter, Prokurist oder gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens ausgeübt. Bei Filialen mit Hauptsitz außerhalb des IHK-Bezirks kann das Wahlrecht auch von einem beauftragten Angestellten ausgeübt werden.
Zur Vollversammlung können grundsätzlich nur Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Prokuristen und gesetzliche Vertreter kandidieren. Es können aber auch besonders bestellte Wahlbevollmächtigte von einem Unternehmen beauftragt werden (z. B. Handlungsbevollmächtigte). In diesem Fall bedarf es einer besonderen Vollmacht.
Wer für die Vollversammlung kandidieren möchte, muss mittels Wahlbewerbung kandidieren. Der Wahlbewerbung muss eine Einverständniserklärung des Bewerbers beigefügt werden. Hier finden Sie das Formular.
So sieht ein Stimmzettel aus. Beachten Sie bitte die Hinweise beim Ausfüllen des Stimmzettels.
So kann eine Wahlbewerbung aussehen.