Allgemeine Infos
Wer wird gewählt?
Bei der IHK-Wahl 2025 werden die 80 Mitglieder der Vollversammlung für die Wahlperiode 2025 bis 2029 gewählt. Die Vollversammlung ist das wichtigste Gremium der Industrie- und Handelskammer. Dort werden alle Entscheidungen gefällt und die Positionen bestimmt, die von den hauptamtlichen IHK-Mitarbeitern sowie dem Präsidium gegenüber Politik und Verwaltung im Interesse der Wirtschaft vertreten werden. Die Vollversammlung gibt also die Richtlinien für die Arbeit der IHK vor. Außerdem bestimmt sie die Höhe der IHK-Mitgliedsbeiträge und wofür diese verwendet werden. Deshalb nennt man die Vollversammlung auch „Parlament der Wirtschaft“.
Zur Wahl stellen sich Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Bergischen Städtedreieck, deren Betrieb Mitglied bei der IHK ist. Mit ihrer Kandidatur erklären sie sich bereit, sich für das Interesse ihrer Branche (Wahlgruppe) einzusetzen und sich in die IHK-Arbeit einzubringen.
Warum wird gewählt?
Die Vollversammlung ist ein demokratisches Gremium der IHK und bestimmt und legitimiert die Arbeit der IHK im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben. Ihre Mitglieder werden nur für eine begrenzte Zeit – in der Bergischen IHK sind es vier Jahre – gewählt. So ist gewährleistet, dass stetig neue Perspektiven und Anliegen den Weg in die Diskussion um das wirtschaftliche Gesamtinteresse der Region finden. Die Vollversammlung soll ein Spiegelbild der regionalen Wirtschaft sein, das regelmäßig aktualisiert wird.
Wie läuft die Wahl ab?
Die IHK-Wahl ist eine kombinierte Brief- und Online-Wahl und läuft über einen Zeitraum von vier Wochen. Die Wahlunterlagen einschließlich der Zugangsdaten zur Online-Wahl werden jedem wahlberechtigten Unternehmen Anfang Februar per Post zugestellt. Die Stimmabgabe kann dann in der Wahlfrist vom 18. Januar bis 14. Februar 2025 per Post oder online erfolgen. Nach dem Ablauf der Wahlfrist werden die Stimmen ausgezählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben. Die neue Vollversammlung tritt dann erstmals im Juni 2025 zusammen.
Informationen des IHK-Wahlausschusses zum Ablauf des Wahlverfahrens und der Wahl.
Ansprechpartner
stellvertretender Wahlbeauftragter
T 0202 2490 200
F 0202 2490 299
t.grigutsch@bergische.ihk.de