#JetztKandidieren
Die Vollversammlung ist als „Parlament der Wirtschaft“ das oberste Organ der Bergischen IHK. Sie wird Anfang 2025 neu gewählt. Gerade in unruhigen Zeiten, mit zahlreichen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen ist es wichtig, dass sich Leistungsträgerinnen und Leistungsträger aktiv einbringen. Das können sie in der Bergischen IHK. Wer sich für unseren Wirtschaftsstandort engagieren möchte, wer etwas bewegen und verändern will, der hat in der Vollversammlung die Chance dazu. Das gilt vor allem auch für mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer, die es sonst schwer haben, sich Gehör zu verschaffen.
Gestalten Sie mit!
Mit Ihrer Kandidatur können Sie zur Mitgestalterin und zum Mitgestalter werden. Reichen Sie bis zum 30. September 2024 Ihre Bewerbung ein. Um zu kandidieren, müssen Sie lediglich volljährig sein, selbst das aktive Wahlrecht besitzen und entweder Kammerzugehöriger oder gesetzlicher Vertreter einer kammerzugehörigen Gesellschaft sein. Auch Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte können kandidieren.
Nicht wählbar sind Personen, denen die Fähigkeit abgesprochen wurde, öffentliche Ämter zu bekleiden. Jede Bewerberin und Bewerber kann nur in der Wahlgruppe und in dem Wahlbezirk kandidieren, für die er/sie wahlberechtigt ist.
Aus rechtlichen Gründen muss die Bewerbung schriftlich erfolgen. Nutzen Sie bitte hierfür einfach das Formblatt im Downloadbereich. Zur Verfügung stehen Ihnen die Formblätter
– Wahlbewerbung für einen Kandidaten
– Wahlbewerbung für mehrere Kandidaten
Bei allen Fragen zur Wahl hilft Ihnen unser Wahlbeauftragter Dr. Andreas Leweringhaus gerne weiter.
stellvertretender Wahlbeauftragter
T 0202 2490 200
F 0202 2490 299
t.grigutsch@bergische.ihk.de